Ausschreibung und Programm

der internen Wettfahrten 2005

 Veranstalter:     SG Südufer   SCO,   SKN,   SCF,   YCT

 Wettfahrttage:   Klubwettfahrt  Samstag / Sonntag 30 und 31.Juli         Start nach Ansage

 

            Freitagswettfahrten                 

                                                              Wettfahrtleitung          Start jew. 17.30 Uhr  

                   22. April                                               SKN
                   06. Mai                                                SCO
                   20. Mai                                                YCT
                   22. Juli
                                                 SCF
                   09. September                                       SKN

                                                       

Meldung/Allgemeines:

(Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel (nach DSV))

Jeder Teilnehmer (Steuermann und Vorschoter) muss mit seiner Unterschrift auf dem Meldeformular den Haftungsausschluss, die Haftungsbegrenzung und die Unterwerfungsklausel gem. DSV-Vorschlag anerkennen! Die Unterschriften sind vor dem 1. Start zu leisten, anderenfalls befindet sich das Boot nicht in der Wettfahrt und es erfolgt keine Wertung.

Registrierung:    Jedes teilnehmende Boot muss vor der Wettfahrt im Abstand von max. 3 Bootslängen am Startsteg des jew. Veranstalters der Wettfahrt von Lee nach Luv vorbeisegeln.

Wettfahrtleiter:  des jew. Vereins zu den genannten Terminen und Helfer

Startverfahren:               5 Minuten Start

Die Zeitgebung erfolgt durch optische Signale; das Versagen der Schallsignale ist nicht zu beachten. Bei allgemeinem Rückruf ist das Streichen des 1. Hilfsstanders gleichzeitig das Ankündigungssignal für den nächsten Start.

Kurs:             Dreieckskurs auf dem Tegeler See, Beschreibung lt. Bahnkarte, Anzeige des Kurses auf Tafeln.

Bitte beachten:            Die Ziellinie darf nur zur Zieldurchfahrt gekreuzt  werden.

 Wertung:          Low-Point-System mit individuellen Yardstickzahlen. Bei mehr als 4 gewerteten Wettfahrten 1 Streicher. Die Wettfahrt kann 30 Min. nach Zieldurchgang des ersten Bootes beendet werden.

 

sportliches Verhalten/Ersatzstrafen:   Ein Grundsatz sportlichen Verhaltens ist, dass ein Teilnehmer bei einem Regelverstoß unverzüglich eine Strafe annimmt oder aufgibt (nach Hause fahren).

                        3600- Strafe WR Teil 3 Regel 31 (Berühren von Bahn / Startmarken) bzw.

                        7200- Strafe WR Teil 2 (Wegerechtsverletzung)

                        Der Vollzug einer Ersatzstrafe ist beim Zieldurchgang mitzuteilen.

Proteste:          Proteste sind anzuzeigen und beim Zieldurchgang mitzuteilen. Verhandlung nach Ende der Wettfahrt am Tresen eines Vereines der SG Südufer.

Ergebnisse:      Nach jeder Wettfahrt werden die Ergebnisse in einer geselligen Runde mitgeteilt.

Preise:             Siegerehrung mit Vergabe von Preisen am 06. November im SKN

   

Berlin 2005

Wettfahrtleitung SG Südufer  

Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel (nach DSV)
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei Ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absagen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden , die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp- Sicherungs- oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Auschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.